FAQ Corona
Dürfen Apropos-Verkäufer*innen während Corona-Ausgangsbeschränkungen die Straßenzeitung Apropos verkaufen?
Laut S7 Krisenstab Covid-19 des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist der Straßenverkauf gestattet.
Die Begründung des Krisenstabs:
»Nachdem nach § 2 Z 4 der Verordnung gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. II Nr. 98/2020, das Betretungsverbot für berufliche Zwecke nicht gilt, sofern sichergestellt ist, dass am Ort der beruflichen Tätigkeit zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann, ist dem Apropos-Verkäufer/der Apropos-Verkäuferin* seine/ihre Tätigkeit erlaubt.«
Welche Schutzmaßnahmen gibt es für mich und für die Verkäufer*innen, wenn ich das Apropos auf der Straße kaufen möchte?
- Der Sicherheitsabstand von 1,5 m (rund 2 Armlängen) muss von Käufer*in und Verkäufer*in eingehalten werden.
- Wir ersuchen die Kund*innen, die genaue Summe bereit zu haben. Die Übergabe von Geld und Zeitung kann so unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes erfolgen.
- Sollten Unsicherheiten oder Fragen aufkommen: 0662/870795-21 oder matthias.huber@apropos.or.at Wir ersuchen bei der Beantwortung um Geduld!
Wie werden die Verkäufer*innen geschützt, wenn sie die Zeitung im Vertriebsbüro abholen?
Wir haben den Ablauf der Zeitungsausgabe in unserem Vertriebsbüro so gestaltet, dass die Hygienevorschriften eingehalten werden können. Informationen zum Verhalten beim Verkauf auf der Straße werden in allen Sprachen weitergegeben.
Wie kann ich die Verkäufer*innen emotional unterstützen?
Ein paar nette Worte, ein Lächeln auf der Straße bewirken schon sehr viel. Und für alle, die ihren Stammverkäufer*innen Nachrichten übermitteln möchten, wir leiten diese gerne weiter – per Brief, E-Mail oder über Social Media.